Startseite Danubia Immobilien Danubia Medientechnik Aktuelles Kontakt & Anfahrt AGB Datenschutz Impressum Allgemeine Geschäftsbedingungen § 1 Anwendungsbereich Danubia ImmoTec arbeitet projektorientiert in den Bereichen Immo- bilienvermittlung und Medientechnik und bietet eigene und fremde Dienstleistungen und Produkte an. Soweit nicht anders vereinbart, gelten für alle Leistungen der Danubia ImmoTec gegenüber natür- lichen und juristischen Personen (”Vertragspartner”) ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Abweichende und ergänzende Bedingungen des Vertragspartners, die Danubia ImmoTec nicht ausdrücklich anerkennt, gelten nicht, auch wenn Danubia ImmoTec ihnen nicht ausdrücklich widerspricht und/oder den Auftrag ohne weitere Äußerungen annimmt. § 2 Angebot und Leistungserbringung Allgemeine Produktinformationen und Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben dienen ausschließlich der Produktbeschreibung und sind unverbindlich. Für den Umfang der vertraglich geschuldeten Leistung ist ausschließlich der Text des Angebots bzw. die Auftragsbestätigung der Danubia ImmoTec maßgebend. Für die Erbringung von Dienstleistungen wird Danubia ImmoTec qualifizierte Mitarbeiter einsetzen und kann sich der Hilfe von qualifizierten Dritten bedienen. Teilleistungen sind zulässig. § 2.1 Immobilienvermittlung Bei Immobiliengeschäften wird Danubia ImmoTec ausschließlich als Handelsvertretung für die Feiner Hausbau GmbH&Co KG, Denkendorf tätig. Die Tätigkeit beschränkt sich auf die Vermittlung von Kaufverträgen für Massivhaüser der Firma Town&Country. Danubia ImmoTec erbringt Beratungsleistungen einschließlich der Abstimmung und Einplanung von Kundenanforderungen, sowie die Vermittlung von Grundstücken und Finanzierungen. Die Bestim- mungen der HV-Verträge gelten vorrangig gegenüber diesen AGB. Für Preise und Angebote gelten die Konditionen der vertretenen Unternehmen. § 2.2 Technische Produkte und Leistungen Angebote für Produkte Leistungen der Danubia ImmoTec sind ab Ausstellungsdatum 30 Tage gültig, soweit nichts anderes vereinbart ist. Bei elektronischen Dateien einschließlich Software erhält der Vertragspartner eine Lieferkopie auf Datenträgern oder durch elek- tronischen Datentransfer. Begleitende Support-Leistungen, wie Hotline, beschränken sich auf die Beantwortung allgemeiner Fragen zur Installation und zur Funktion und werden für die Dauer eines Jahres nach Lieferung kostenfrei erbracht. § 3 Liefer-/Leistungszeitpunkt Die Angabe eines Liefer-/Leistungszeitpunktes erfolgt nach bestem Wissen. Erkennt Danubia ImmoTec, dass der vorgesehene Bearbeitungszeitraum nicht ausreicht, wird sie dem Vertragspartner unter Angabe von Gründen schriftlich Vorschläge als Grundlage für eine einvernehmliche Verlängerung des Bearbeitungszeitraumes unterbreiten. Der Liefer-/Leistungszeitpunkt verlängert sich angemessen, wenn der Vertragspartner seinerseits erforderliche oder vereinbarte Mit- wirkungshandlungen verzögert oder unterlässt. Das Gleiche gilt bei unvorhergesehenen Hindernissen, die außerhalb des Einflusses der Danubia ImmoTec liegen. Auch vom Vertragspartner nachträglich veranlasste Änderungen führen zu einer angemessenen Verlängerung. Bei Lieferungen erfolgt der Gefahrenübergang auf den Kunden bei Verlassen der Geschäftsräume der Danubia ImmoTec. § 4 Mitwirkung des Vertragspartners Soweit für die Auftragsdurchführung die Mitwirkung des Vertrags- partners erforderlich ist, wird dieser seine Mitwirkungspflichten erfüllen. Hierzu zählt insbesondere, dass er, sofern vereinbart, ohne gesonderte Berechnung geeignete Räume, Ansprechpartner und Rechenzeit an den EDV-Anlagen in ausreichendem Umfang zur Verfügung stellt und Danubia ImmoTec umgehend kostenfrei mit allen erforderlichen Informationen versorgt. § 5 Zahlungsbedingungen Preise der Danubia ImmoTec gelten ab Werk, zuzüglich der gesetz- lichen Mehrwertsteuer. Bei Vergütung nach Stundensätzen wird jede begonnene halbe Einatzstunde mit einem halben Stundensatz berechnet. Nebenkosten wie Versand-, Verpackungs-, Versiche- rungs- oder Reisekosten sind nicht enthalten. Berücksichtigt Danubia ImmoTec nach der Auftragsvergabe noch Änderungswünsche des Vertragspartners, so werden die hierdurch entstehenden Mehrkosten dem Vertragspartner in Rechnung gestellt. Rechnungen sind 30 Tage ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Zahlungen sind ohne Abzug unter Angabe der Rechnungsnummer an das auf der Rechnung genannte Konto zu leisten. Bei Stornierung oder Nichtabruf beauftragter Leistungen berechnet Danubia ImmoTec Stornokosten in Höhe der bis zur Stornierung aufgewendeten Arbeitszeit gemäß dem vereinbarten Stundensatz, zzgl. entstandener Kosten wie Material-, Transport-, Dritt- und Reisekosten. Die Geltendmachung weiterer Schadensersatzan- sprüche bleibt vorbehalten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt der Geltendmachung weitergehender Ansprüche Zinsen in Höhe von 1,0 % der fälligen Summe pro angefangenem Verzugsmonat fällig. § 6 Aufrechnung und Zurückhaltung Aufrechnung und Zurückhaltung von Zahlungen an Danubia Immo- Tec sind ausgeschlossen, es sei denn, dass die Aufrechnungsfor- derung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. § 7 Eigentumsvorbehalt Danubia ImmoTec behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Der Eigentumsvorbehalt gilt, bis sämtliche, auch künftige und bedingte Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Vertragspartner erfüllt sind. Der Vertragspartner ist zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der gelieferten Ware bis zum Ausgleich aller Forderungen nicht befugt. § 8 Rechteeinräumung Werden durch Danubia ImmoTec Nutzungsrechte eingeräumt, so erhält der Vertragspartner ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht für die Nutzung des Lizenzproduktes im eigenen Unternehmen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Der Vertragspartner darf das Lizenzprodukt weder an Dritte weiter- geben, noch in anderer Weise Dritten zugänglich machen. Er darf Code weder dekompilieren, reverse engineeren, disassemblieren oder auf sonstige Weise in eine für Menschen lesbare Form bringen. Der Vertragspartner darf das Lizenzprodukt nicht kopieren, mit Ausnahme zur Herstellung einer Sicherungskopie. Danubia ImmoTec behält sich alle Rechte am Lizenzprodukt vor, die nicht ausdrücklich gewährt werden. Danubia ImmoTec gewährleistet nicht, dass ihre Produkte frei von Rechten Dritter sind. Sie wird den Vertragspartner jedoch bei Ver- tragsabschluss über die ihr bekannten beinhalteten Rechte Dritter informieren. Der Vertragspartner hat die zur Installation und Nutzung benötigten Rechte selbst zu beschaffen und etwaige daraus entstehende Kosten zu tragen. § 9 Geheimhaltung Die Parteien werden gegenseitig mitgeteilte und als geheim erklärte Informationen technischer oder geschäftlicher Art während der Dauer des Vertragsverhältnisses und nach dessen Beendigung für weitere drei Jahre Dritten nicht zugänglich machen. Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses, gleich aus welchem Grund, hat jede Partei auf Wunsch der jeweils anderen Partei frist- gerecht die von dieser erhaltenen Informationen und etwa gefertigte Kopien herauszugeben oder zu vernichten. Werden Informationen vernichtet, hat eine entsprechende schriftliche Bestätigung an die andere Partei bis spätestens eine Woche nach Vernichtung der Informationen zu erfolgen. Zurückbehaltungsrechte können nicht geltend gemacht werden. § 10  Mängel und Mängelansprüche Danubia ImmoTec wird festgestellte Mängel nach Wahl beseitigen oder Ersatz liefern. Danubia ImmoTec haftet jedoch nicht für unerhebliche Mängel. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Vertragspartner das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Vertragspartners sind ausge- schlossen. Bei gelieferten elektronischen Dateien einschließlich Software steht Danubia ImmoTec dafür ein, dass sie die spezifizierten Funktionen erfüllen und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen sowie nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Taug- lichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausge- setzten Gebrauch nicht nur unerheblich aufheben oder mindern. Mängelansprüche verjähren nach zwölf Monaten, soweit das Gesetz nicht zwingend etwas anderes vorschreibt. § 11  Haftung Jegliche Haftung der Danubia ImmoTec, einschließlich ihrer Mitar- beiter oder Erfüllungsgehilfen ist beschränkt auf die Fälle des § 11. Der Haftung für Datenverluste und sonstige Folgeschäden ist ausdrücklich ausgeschlossen. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist. Sie gilt ferner nicht, soweit die Schadensursache auf vorsätzlicher und/ oder fahrlässiger Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruht und für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz und Garantieübernahmen durch Danubia ImmoTec. Sofern Danubia ImmoTec fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht auf den typischerweise ent- stehenden Schaden beschränkt. § 12  Vertragsbeendigung Bei Dauerschuldverhältnissen können beide Parteien den Vertrag ordentlich jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen kündigen. Die Möglichkeit der außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. Die Kündi- gungserklärung, gleich aus welchem Grund, hat mit eingeschriebe- nem Brief zu erfolgen. § 13  Schlussbestimmungen Einbeziehung und Auslegung dieser Geschäftsbedingungen regeln sich ebenso wie Abschluss und Auslegung der Rechtsgeschäfte ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Die Unwirksamkeit einzelner Regelungen dieser Geschäftsbedin- gungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen. Die Vertragsparteien sind im Rahmen des Zumutbaren nach Treu und Glauben verpflichtet, eine unwirksame Regelung durch eine den beabsichtigten Zielen am Nächsten kommende wirksame Regelung zu ersetzen, sofern dadurch keine wesentliche Änderung des Vertragsinhaltes herbeigeführt wird; das Gleiche gilt, falls ein regelungsbedürftiger Sachverhalt nicht ausdrücklich geregelt ist. Erfüllungsort für alle sich unmittelbar oder mittelbar aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Verpflichtungen, einschließlich der Zahlungspflicht, ist der Sitz der Danubia ImmoTec. Gerichtsstand ist der für den Firmensitz der Danubia ImmoTec zuständige Gerichtsort, soweit der Vertragspartner Kaufmann oder juristische Person des Öffentlichen Rechts ist. Kompetenz in Immobilien und Technik  Danubia ImmoTec - Immobilien und Technik im Ostallgäu